Zu den ersten Einrichtungen, die von Flüchtlingen und Vertriebenen bezogen werden konnten, gehörten das Altersheim „Bethesda“ mit 282 Plätzen, ein Blindenheim, das Wohnheim „Mutter und Kind“ für alleinstehende, meist verwitwete Mütter mit ihren Kindern sowie das Landesjungendheim, in dem 14- bis 18-jährige familien- und heimatlose Kinder und Jugendliche untergebracht und erzogen wurden. Als Personal standen in den Anfängen lediglich 12 Diakonissen, 6 freie Schwestern, ein Arzt sowie ein Beauftragter für die Verwaltung der Einrichtung zur Verfügung.
Beteiligt am Sozialwerk Stukenbrock waren von Anfang an neben dem Evangelischen Hilfswerk Westfalen (später Evangelisches Johanneswerk) auch die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt und der Westfälische Blindenverein. Das Lager wurde nach Trägerschaften in einzelne Blöcke unterteilt. So war das Ev. Hilfswerk im A-Block untergebracht. Die einzelnen Träger konnten ihre Bereiche in Eigenverantwortung führen, sollten aber untereinander kooperativ zusammenarbeiten. Es war das erste Mal, dass die unterschiedlichen Dachverbände so eng in einer Institution und auf einem Gelände miteinander arbeiteten.
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